Schweiz/Liechtenstein

Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz/Liechtenstein können bis 300 CHF Warennettowert Ware in die Schweiz persönlich einführen ohne die 8% Einfuhrsteuer zu einrichten. Auf Kleidungsstücke wird keine Zollabgabe erhoben. Ist die Ware in Deutschland gekauft mit 19% Mehrwertsteuer und hat der Verkäufer (hier die biz.dress ag) eine Ausfuhrbescheinigung ausgestellt, so kann die Kundin diese Ausfuhrbescheinigung beim Zoll abstempeln lassen. Wir erstatten Ihnen gerne die Mehrwertsteuer sobald Sie uns die abgestempelte Ausfuhrbescheinigung und die Originalrechnung (keine Kopie) binnen 6 Monaten ab Rechnungsdatum senden an:

biz.dress ag, Pfäffikonerstrasse 85, CH-8835 Feusisberg

Sie erhalten eine neue Rechnung ohne Mehrwertsteuer und die Erstattung der Differenz auf das von Ihnen benannte Konto.

 

Übrige Drittländer

Privatpersonen mit Wohnsitz in Drittländern können ebenfalls ihre Einkaufsbelege dem jeweiligen Zoll vorlegen bei der Einreise in ihr Heimatland.

Welche Einfuhrsteuern oder Zollabgaben fällig sind, erfragen Sie bitte direkt bei ihrem jeweils zuständigen Zollamt. Wir erstatten Ihnen gerne die Mehrwertsteuer sobald Sie uns die abgestempelte Ausfuhrbescheinigung und die Originalrechnung (keine Kopie) binnen 6 Monaten ab Rechnungsdatum senden an: biz.dress ag, Pfäffikonerstrasse 85, CH-8835 Feusisberg

Sie erhalten eine neue Rechnung ohne Mehrwertsteuer und die Erstattung der Differenz auf das von Ihnen benannte Konto.